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Die Altersversorgung wird aus folgenden Bausteinen finanziert:

Baustein A - garantierter laufender Arbeitgeber-Beitrag

Lange Uhren wendet laufend jeden Monat einen prozentualen Betrag des versorgungsfähigen Einkommens (monatliches Festgehalt inkl. 13. Gehalt im November) auf. Siehe unten stehende Tabelle

Baustein B - laufender Mitarbeiter- und Arbeitgeberbeitrag (matching)

Mitarbeiter können im Rahmen dieser Versorgungszusage auf künftige Entgeltansprüche zugunsten eines laufenden Beitrages für die betriebliche Altersversorgung verzichten (Bruttoentgeltumwandlung). In diesem Fall erhöht Lange Uhren seinen Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung um den gleichen Prozentsatz des versorgungsfähigen Einkommens (matching). Siehe unten stehende Tabelle

Baustein C - variabler Arbeitgeberbeitrag

In Abhängigkeit von der Zielerreichung des Budgets wendet Lange Uhren einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag vom 13-fachen des versorgungsfähigen Einkommens des Monats Mai mit der Juli-Entgeltabrechnung auf. Der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag wird unter der Voraussetzung gezahlt, dass die Zielerreichung des Budgets mindestens 100 % beträgt. Darüber hinaus kann Lange Uhren nach eigenem Ermessen zusätzliche variable Beiträge für die Arbeitnehmer aufwenden. Siehe unten stehende Tabelle

Baustein D - laufender Mitarbeiterbeitrag aus vermögenswirksamen Leistungen

Mitarbeiter haben die Möglichkeit, im Rahmen der Versorgungszusage auf ihre künftigen Ansprüche auf Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen zu verzichten. Siehe unten stehende Tabelle

 

  Baustein A Baustein B Baustein C Baustein D
         
 
garantierter laufender Arbeitgeberbeitrag
laufender Mitarbeiter- und Arbeitgeberbeitrag (matching)
vom Lange Uhren-Ergebnis abhängiger und daher variabler Arbeitgeberbeitrag
laufender Mitarbeiterbeitrag (vermögenswirksame Leistungen)
 
(monatlich)
(monatlich jeweils)
(jährlich, bei Erreichen bestimmter Kennzahlen)
(monatlich)
         
Beitrag für Mitarbeiter
2,0 %
1,0 %
0,5 % - 1,5 %
EUR 26,59 (Vollzeitbasis)

 

Alle im Portal dargestellten Informationen sollen einen Überblick der Versorgungsbestimmungen geben. Ansprüche lassen sich hieraus nicht ableiten. Hierfür maßgeblich ist ausschließlich die Versorgungszusage.

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